Vertragsbedingungen zur Unterbringung eines Hundes

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Unterbringungsvertrag
Bitte senden Sie mir den Unterbringungsvertrag per Email zu, nach positiver Rückmeldung meinerseits ist der Platz für Ihren Vierbeiner fix reserviert.
Unterbringungsvertrag2023.pdf
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1.      Die Tierwohlfühloase verpflichtet sich den Hund artgerecht im Hundezimmer unterzubringen und mit regelmäßigen Auslauf zu versorgen. Der Hund steht nicht 24 h unter persönlicher Betreuung. Ihr Hund wird zu den Ruhephasen in einem Hundezimmer mit Zugang in den eingezäunten Außenbereich mit weiteren Artgenossen (Voraussetzung rudeltauglich) untergebracht. Das für den Hund gewöhnte Futter ist mitzubringen, um nicht noch eine zusätzliche Belastung für den Hundeorganismus auszuüben. Ausreichend mitgebrachtes Futter und Wasser wird bereitgestellt, benötigt der Hund ein besonderes Medikament, so ist auch dieses vom Halter mitzubringen. 

 

Eine Reservierung ist nur schriftlich möglich.

 

Der Halter verpflichtet sich, den Hund zu den vorgegebenen Abgabe-und Abholzeiten von 8 Uhr bis 9 Uhr und von 17 Uhr bis 18 Uhr  abzugeben und wieder abzuholen, um einen ruhigen Tagesablauf zu gewähren.

 

2.      Preise der Tierwohlfühloase:

 

Der Tagespreis beträgt € 25.- pro begonnen Kalendertag, für die Übernachtung werden zusätzlich € 5.- / Nacht verrechnet. Der Anreisetag wird immer voll in Rechnung gestellt, erfolgt die Abholung bis 9 Uhr wird der Abreisetag ab dem 3. Tag erlassen.

 

Bei Einzelzimmerhaltung wird ein Unkostenbeitrag von € 5.-/ Tag zusätzlich verrechnet.

€ 35.-/Tag und Nacht)

 

In den Wintermonaten von Oktober bis März, entstehen noch zusätzlich € 10.-/Tag für Heizkosten (Wärmestrahler). Leider musste aufgrund der explodierenden Strompreise die Heizkostenpauschale angeglichen werden!!!

 

Der Gesamtpreis ist bei Abgabe des Hundes in bar zu bezahlen.

 

 

Bei Überschreitung der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer ist der Halter verpflichtet, dieses der Tierwohlfühloase mitzuteilen. Die nachträglich anfallenden Kosten werden bei der Abholung bezahlt. Unterbleibt eine Verständigung zur Verlängerung oder wird der Hund nicht abgeholt, wird der Hund nach Ablauf einer Verlängerungswoche an den TSV Tierseelenhoffnung zur Vermittlung übergeben. Die Kosten trägt der Halter.

 

 

 

3.      Der Halter versichert, dass sein Hund ausreichend geimpft, entwurmt und gesund ist. Der Impfpass ist mitzubringen!

 

Bei geringsten Anzeichen von Krankheiten oder bei Unfällen, die während der Unterbringungszeit auftreten, wird die Tierwohlfühloase einen Tierarzt konsultieren. Die Tierarztrechnung wird vom Tierarzt an den Halter gestellt.

 

Bringt der Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Hundes ebenso die, dadurch entstanden Kosten für Desinfektion, Mitbehandlung angesteckter Hunde und Betriebsausfall, Sorge.

 

4.      Der Halter ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Ansprechperson für den Notfall jederzeit erreichbar ist.

 

Die Ansprechperson wird durch die Tierwohlfühloase unverzüglich benachrichtigt, wenn der Hund gesundheitliche oder psychische Störungen aufweist, oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.

 

5.      Der Halter versichert, dass der Hund sozialisiert ist und in Rudelhaltung gehalten werden kann. Die Tierwohlfühloase übernimmt keinerlei Haftung bei Unfällen oder Beißvorfällen und die Tierarztkosten werden, wie unter Punkt 3 bereits erwähnt, vom Halter übernommen. Sollte der Hund aggressives oder zerstörerisches Verhalten zeigen, werden € 5.-/Tag zusätzlich für Einzelhaltung in Rechnung gestellt.

 

6.      Eine Haftung bei Erkrankung, Verletzung und Unfall, sowie Ableben des Hundes wird nicht übernommen, sofern nicht der Mitarbeiter der Tierwohlfühloase diesen Schaden schuldhaft verursacht hat.

 

7.      Verursachte Personen- oder Sachschäden während des Aufenthaltes gehen zu Lasten des Halters. Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

8.      Sobald der ausgefüllte Vertrag von der Tierwohlfühloase angenommen wird, gilt der Pensionsplatz reserviert.

 

Es gelten folgende Stornogebühren:

 

Stornierung 1 Woche vor Anreise: 70% der Unterbringungskosten

 

Stornierung 2 Wochen vor der Anreise: 50% der Unterbringungskosten

 

Stornierung 3 Wochen vor der Anreise: 20% der Unterbringungskosten

 

Bei Nichtanreise ohne Stornierung werden die gesamten Unterbringungskosten in Rechnung gestellt.

 

9.      Der Halter erklärt, dass er für die Verwendung von Bildmaterial in der Tierwohlfühloase zustimmt, anderwärtig muss er dies schriftlich bekannt geben.

 

10.  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand Vöcklabruck

11. Mitzubringen sind: Impfpass, Futter, Halsband oder Brustgeschirr, gewohnte Kuscheldecke, -Körbchen,...